1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen oder Geschäftsbeziehungen zwischen der RecruitMed GmbH & Co.KG und den Krankenhäusern, Krankenhausverbünden, Einrichtungen und Trägern (nachfolgend: Kunden) sowie mit Pflegekräften und Lieferanten in ihrer jeweils gültigen Fassung. Soweit auch der Kunde Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, gehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der RecruitMed GmbH & Co.KG vor, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2. Vertragsschluss
Die Preise für die Dienstleistungen der RecruitMed GmbH & Co.KG sind in Euro ausgewiesen und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Vertrag zwischen der RecruitMed GmbH & Co.KG und dem Kunden wird jeweils individuell zwischen der RecruitMed GmbH & Co.KG und dem Kunden abgeschlossen. Der Vertrag regelt auch die Modalitäten hinsichtlich der anfallenden Gebühren für die Dienstleistungen der RecruitMed GmbH & Co.KG. Der Vertrag regelt ferner, dass die Voraussetzung für die Dienstleistung bei den zu vermittelnden Pflegekräften das Sprachniveau B1 entsprechend der aktuell jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen ist. Dies wird von der RecruitMed GmbH & Co.KG gewährleistet. Das Sprachniveau wird i.d.R. im Heimatland der Pflegekraft in Sprachschulen erworben, die von Kooperationspartnern der RecruitMed GmbH & Co.KG betrieben werden.
Die vermittelten Pflegekräfte bekommen von den Kunden der RecruitMed GmbH & Co.KG Einstellungszusagen bzw. Arbeitsverträge nach jeweils gültigem deutschem Recht.
3. Leistungen/Pflichten des Kunden
Der Kunde hat sicherzustellen, dass RecruitMed GmbH & Co.KG alle für die Erbringung der übernommenen Leistungen erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Prüfung der beruflichen oder akademischen Qualifikationen und wird sich von der Eignung eines von RecruitMed GmbH & Co.KG vorgestellten Kandidaten selbst bzw. durch Bevollmächtigte überzeugen. Der Kunde hat RecruitMed GmbH & Co.KG unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn er einem Kandidaten ein Angebot auf eine Festanstellung unterbreitet.
4. Faire Anwerbung Pflege / Employer -Pays-Prinzip
a) Die RecruitMed GmbH & Co.KG bekennt sich bei ihrer Arbeit zu folgenden, international gültigen Regeln und Normen und erwartet von ihren Kunden, dass diese sich ebenfalls dazu bekennen:
- Internationale Menschenrechtskonventionen
- ILO-Kernarbeitsnormen, insbesondere die allgemeinen Prinzipien und operativen Leitlinien für eine faire Anwerbung der ILO
- IRIS-Standards der Internationalen Organisation of Migration
- WHO-Verhaltenskodex
b) Von den Pflegekräften werden durch die RecruitMed GmbH & Co.KG, sowie allen Geschäftspartner:innen entlang der Dienstleistungskette keinerlei Vermittlungskosten erhoben.
Die Kunden verpflichten sich, ein Integrationsmanagementkonzept zu implementieren und anzuwenden. Bei Bedarf bietet die RecruitMed GmbH & Co.KG hier Unterstützung an.
Das Konzept umfasst die folgenden Punkte:
- Vorwort / Einleitung
- Vorbereitungen nach der Anwerbung
- Unterstützung beim Relocation Management
- Integrationsmanagement etablieren
- Patenschaften und Mentoring
- Anerkennungsprozess organisieren
- Einarbeitung anpassen
- Teambuilding begleiten
- Kompetenzen erweitern
- Konflikte auffangen
- Gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen
- Mit Kündigung und Abwerbung umgehen
c) Das „Employer Pays“-Prinzip gilt sowohl für die RecruitMed GmbH & Co.KG wie auch für ihre Kunden. Unter Employer-Pays-Prinzip versteht man eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dass bei einem Vermittlungsprozess keine zur Vermittlung zugehörigen Kosten durch den Arbeitnehmenden übernommen werden müssen. Dieses Prinzip findet eine breite internationale Anerkennung und wird insbesondere durch die International Labor Organisation (ILO) unterstützt. Genaueres zum Employer Pays Prinzip und was zugehörige Kosten sind finden sich auch hier.
RecruitMed behält sich das Recht vor, jederzeit und anlassbezogen zu prüfen, ob die Vorgaben aus diesem Vertrag, sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), sowie der Grundsatzerklärung eingehalten werden. Bei wiederholter Nichteinhaltung der AGB und der Grundsatzerklärung behält sich RecruitMed ein außerordentliches Kündigungsrecht vor.
5. Wechsel
Die RecruitMed GmbH & Co.KG und ihre Kunden vereinbaren in den jeweils individuellen Verträgen grundsätzlich, dass sowohl die vermittelte Pflegekraft wie auch das Krankenhaus/die Einrichtung von der Vermittlung im Rahmen der gültigen gesetzlichen Vorschriften zurücktreten können. Die RecruitMed GmbH & Co.KG verpflichtet sich in diesen Fällen, die Pflegekraft zu einem anderen Arbeitgeber zu vermitteln und dem Krankenhaus/der Einrichtung eine andere Pflegekraft zu vermitteln.
6. Relocation
Die RecruitMed GmbH & Co.KG verpflichtet sich, gemeinsam mit dem Arbeitgeber der Pflegekraft, dafür Sorge zu tragen, dass sich die Pflegekraft in ihrer neuen Arbeitsumgebung in jeder Hinsicht integrieren kann und unterstützt sie nach Absprache mit dem Arbeitgeber und zu den im jeweiligen Vermittlungsvertrag mit dem Arbeitgeber geregelten Bedingungen bei Behördengängen, Visaangelegenheiten, im Anerkennungsprozess usw. usf. – sog. Relocation.
7. Zahlungen, Zahlungsverzug/Aufrechnung
Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Bei früheren Zahlungen wird kein Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt der Tag, an dem der Betrag bei der RecruitMed GmbH & Co.KG oder dem von ihr beauftragten Unternehmen eingeht. Die angegebenen Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die RecruitMed GmbH & Co.KG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern (§§ 247, 288 BGB). Die Aufrechnung kann vom Kunden nur mit Forderungen erfolgen, die von RecruitMed GmbH & Co.KG anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wurden.
8. Datenschutz
RecruitMed verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Qualitätssicherung und gesetzlicher Pflichten nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Kontaktaufnahme, Newsletter- und E-Mail-Kommunikation, dem Einsatz von HubSpot, Analyse- und Trackingfunktionen sowie Talentpool- und Profilübersichten, finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von RecruitMed unter: https://recruitmed.de/datenschutz/.
Soweit RecruitMed Auftragsverarbeiter oder Dienstleister einsetzt, erfolgt dies nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und, soweit erforderlich, auf Grundlage entsprechender Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu deren eigenen Zwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine gesetzliche Grundlage, eine vertragliche Erforderlichkeit oder eine Einwilligung besteht.
9. Haftung/Haftungsbeschränkung
Die RecruitMed GmbH & Co.KG haftet ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die RecruitMed GmbH & Co.KG nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vereinbarte Vermittlungsgebühr. Wesentliche Vertragspflichten sind hierbei solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der Dienstleistungen richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde hat Mängelansprüche entsprechend § 377 HGB unverzüglich nach Kenntniserlangung vom Mangel schriftlich gegenüber RecruitMed GmbH & Co.KG geltend zu machen. Auf die Rechtsfolgen des § 377 HGB wird der Kunde hingewiesen und ausdrücklich Bezug genommen. Die Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach der Erbringung der jeweiligen Dienstleistung.
10. Kandidatenunterlagen / Einstellung durch Dritte
Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von RecruitMed GmbH & Co.KG Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über die von RecruitMed GmbH & Co.KG vorgestellten Personen an Dritte weiterzugeben oder diese Personen Dritten vorzustellen. „Dritter“ im Sinne dieser Ziffer 11 ist jede andere natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als der Kunde, einschließlich der mit dem Kunden nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen. Falls der Kunde eine Person, die ihm ursprünglich durch RecruitMed GmbH & Co.KG vorgestellt wurde und/oder für ihn über RecruitMed GmbH & Co.KG im Einsatz war, einem Dritten vorstellt oder sonst bekannt macht, ist der Kunde zur Zahlung des sich aus einer ordnungsgemäßen Vermittlung und Vertragserfüllung ergebenden Honorars verpflichtet (positives Interesse), wenn diese Person von dem Dritten eingestellt wird.
10.a Talentpool- und Profilübersichten
Anonymisierte, pseudonymisierte oder aggregierte Talentpool- und Profilübersichten, die RecruitMed Kunden zur Verfügung stellt, dienen ausschließlich der internen fachlichen Vorprüfung durch den jeweiligen Kunden.
Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, systematische Re-Identifizierung, Kontaktaufnahme zu Kandidat:innen außerhalb des von RecruitMed vorgesehenen Prozesses oder Nutzung zu anderen Zwecken ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von RecruitMed unzulässig.
Weiterführende personenbezogene Unterlagen, Lebensläufe, Kontaktdaten oder identifizierende Informationen zu Kandidat:innen werden nur nach individueller Anfrage, interner Freigabe und auf Grundlage einer entsprechenden rechtlichen Berechtigung bereitgestellt.
11. Anerkennungsverfahren
Gemäß § 40 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) haben antragstellende Personen die Möglichkeit, zwischen einer Kenntnisprüfung und einem Anpassungslehrgang zu wählen, um vorhandene Qualifikationsdifferenzen auszugleichen. Es wird dabei ausdrücklich betont, dass die Entscheidung über die Wahl der Ausgleichsmaßnahme der Fachkraft frei obliegt.
12. Beschwerdemanagement
Beschwerden können jederzeit von allen Kunden und Geschäftspartnern entlang der Dienstleistungskette unter info@recruitmed.de eingereicht werden.
13. Höhere Gewalt
Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von RecruitMed GmbH & Co.KG liegende und von RecruitMed GmbH & Co.KG nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen oder Arbeitskämpfe entbinden RecruitMed GmbH & Co.KG für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung; vom Eintritt der Störung wird der Kunde in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag je nach erbrachten Leistungen ganz oder teilweise zu kündigen. Bis zur Kündigung erbrachte (Teil-) Leistungen sind vom Kunden zu vergüten. Eine darüberhinausgehende Schadensersatzplicht besteht in diesem Fall nicht.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Die Vertragsverhältnisse der RecruitMed GmbH & Co.KG unterliegen dem deutschen Recht. Gerichtsstand für Vereinbarungen mit Kaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist Köln.
15. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sei, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.