Seit Corona ist die FFP2-Maske in Pflegeberufen nicht mehr wegzudenken. Viele Pflegekräfte neigen durch das stundenlange Tragen einer Maske zu Hautproblemen.
Unsere Haut erleidet durch das Tragen einer Maske einen transepidermalen Wasserverlust. Die Temperatur der Haut steigt an, der pH-Wert nimmt zu und die Talgproduktion wird angeregt. All diese Faktoren begünstigen Hautprobleme wie Hautunreinheiten, Rötungen, Juckreiz und irritierte Haut. Da uns in ferner Zukunft das Tragen einer Maske weiterhin begleiten wird, haben wir
3 Tipps für euch, wie ihr eine Maskendermatitis vorbeugen könnt.
3 Tipps zur Vorbeugung
und Behandlung
Maskenpausen einlegen
Laut den Vorgaben des Arbeitsschutzes sollte bei FFP2-Masken nach einer Tragezeit von 75 Minuten eine Tragepause von 30 Minuten eingelegt werden. Es ist ratsam, das Gesicht mit lauwarmem Wasser abzuwaschen oder es mit einem feuchten Tuch abzuwischen.
Nimm dir nach deinem Feierabend die Zeit für einen Spaziergang, um ausreichend frische Luft an dein Gesicht zu lassen.
Die Richtige Hautpflege
Verzichte beim Tragen einer Maske auf abdeckende Schminkprodukte. Reinige deine Haut morgens und abends mit milden und feuchtigkeitsspendenden Hautpflegeprodukten. So versorgst du deine Haut wieder mit ausreichender Feuchtigkeit, um den Wasserverlust auszugleichen. Vermeide unbedingt alkoholhaltige Produkte, die deine Haut nur noch zusätzlich reizen würden.
Das Korrekte Tragen der Maske
Nicht nur der Schutz ist ausschließlich gewährleistet, wenn die Maske richtig anliegt, ebenfalls wird einer ständigen Reibung der Maske mit der Gesichtshaut vorgebeugt. Reibung kann nicht nur zu Hautproblemen führen, sie kann auch bereits bestehende Hautkrankheiten verschlimmern. Daher sollte die Art und die Größe der Maske immer zur Gesichtsform passen, damit diese dicht an der Haut anliegen kann.
Wichtig: Die DDG – Deutsche Dermatologische Gesellschaft rät bei Hautproblemen, sich umgehend in eine ärztliche Behandlung zu begeben. Nur so kann später der Arztbericht an die zuständige Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse übermittelt werden. So ist es Betroffenen möglich die benötigte Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen.